Wie groß ist deine aktuelle Wohnung?

Warum der spezialisierte Umzugsmaler besser für dich ist

Nur mit Umzugsmaler bekommst du deine Wohnung stressfreie weiß

  • Eine garantierte Abnahme durch deinen Vermieter

  • Ein Fixpreis inkl. Fahrtkosten, Material und Arbeit

  • Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro

  • Wir verschließen Bohr- und Nagellöcher in der Wand

  • Dein Wunschtermin zeitnah - auch Samstags

  • Wir entsorgen den anfallenden Müll

  • Wir decken alles ab, so wird nur weiß, was weiß soll

  • Handwerkskammer Mitglied
  • Maler Meister
  • BNI Mitglied
  • Mitglied der Maler Innung

Erfahrungen unserer Kunden

  • Wir hatten das Vergnügen, die Dienste von Malermeister Mark Wagner für Malerarbeiten rund um unser Büro in Anspruch zu nehmen, und wir sind äußerst zufrieden mit dem Ergebnis.
  • Danke für die hervorragende Arbeit! Die Beratung war hervorragend und meine Wünsche wurden ernstgenommen und umgesetzt. Die Durchführung ist pünktlich und zu meiner größten Zufriedenheit erfolgt.
  • Mark Wagner zeichnet besonders seine Fachkompetenz aus. Was ebenfalls imponiert ist, dass er sein Netzwerk zur Verfügung stellt, um mich als Kunden optimal zu betreuen. Dieser Service aus einer Hand ist für mich enorm erleichternd.
  • Nochmals vielen Dank für die bisherige immer sehr schnelle und kompetente Unterstützung. Ich kann Herr Wagner und sein Team jederzeit bedenkenlos weiterempfehlen.
  • Vielen Dank und weiter so!
  • Mark Wagner ist sehr sympathisch, wir hatten eine unkomplizierte Kommunikation, sehr empfehlenswert!
  • Schon einige Male habe ich auf den Malermeister Mark Wagner und sein Team zurückgegriffen.
  • Mark Wagner und sein Team haben nicht nur mein zuhause gestrichen, sondern auch das Haus meiner Schwiegereltern. Von allen Seiten gab es nur Lob in Bezug auf seine Professionalität, Preistreue und Pünktlichkeit.
  • Gute Arbeit gemacht beim Anstreichen des Treppenhauses im Haus meiner Eltern: Das MalerInnenteam war freundlich, zuverlässig und hat sauber gearbeitet. Wir sind zufrieden! Gerne wieder!
  • Gute Arbeit des durch das Portal beauftragen Malermeisters. Unkomplizierte und entgegenkommende Abwicklung der zur Durchführung notwendigen Abstimmungen.
  • Ich kann es nur empfehlen!. Weil es ist preisgünstig und hat mir eine Menge Arbeit erspart.

Ablauf der Zusammenarbeit

Berechne deinen Preis und sichere dir in wenigen Sekunden einen Termin.

1. Günstigen Preis ausrechnen

Rechne dir einfach deinen Fixpreis aus. Basierend nur auf deiner Wohnungsgröße.

2. Wunschtermin aussuchen

Suche dir deinen Wunschtermin. In den nächsten Tagen oder Wochen. Auch Samstags.

3. Professionelle Durchführung

Unser Meisterbetrieb kommt vorbei und streicht deine Wohnung. Wir verschließen auch Bohrlöcher und hinterlassen alles sauber. So ist sichergestellt, dass dein Vermieter die Wohnung abnimmt und du deine Kaution bekommst.

4. Kontrollieren

Gemeinsam mit dir schauen wir ob unsere Arbeit deinen Qualitätsansprüchen genügt. Erst wenn du unsere Arbeit abgenommen hast erhälst du unsere Rechnung.

5. Kaution vom Vermieter

Du bekommst deine Kaution vom Vermieter zurück. Solltest du sie aufgrund unserer Arbeit nicht voll zurückbekommen erstatten wir dir die Differenz.

Häufig gestellte Fragen

  • Obwohl nach § 535 Absatz I BGB eigentlich die Vermietenden für Schönheitsreparaturen und Renovierungen verantwortlich sind, wird diese Verpflichtung oft durch vertragliche Vereinbarungen auf die Mieter:innen übertragen. Daher musst auch du häufig die Wohnung beim Auszug streichen.

  • Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die grundsätzliche Pflicht zur Instandhaltung beim Vermieter verbleibt. Falls jedoch Schönheitsreparaturen rechtmäßig auf den Mieter übertragen werden, ist eine Renovierung beim Auszug nur erforderlich, wenn die Wohnung bei der Übernahme schon teilweise oder vollständig renoviert übergeben wurde. Das bedeutet für dich als Mieter konkret, dass du die Wohnung beim Auszug nur dann streichen musst, wenn sie dir bei Einzug bereits in einem teilweise oder vollständig renovierten Zustand übergeben wurde. Wenn dies nicht der Fall war und du eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, bist du nicht verpflichtet, Renovierungsarbeiten wie das Streichen beim Ausziehen durchzuführen, selbst wenn dies vertraglich anders vereinbart wurde.

  • Als Mieter hast du das Recht, die Farbe deiner Wände selbst zu wählen. Doch vor der Rückgabe der Wohnung musst du Wände, die in bunten Farben gestrichen sind, wieder in neutralen Farbtönen überstreichen. Diese Regelung gilt auch, wenn sie nicht ausdrücklich in deinem Mietvertrag festgehalten ist. Der Bundesgerichtshof hat dies im November 2013 mit dem Urteil (Az.: VIII ZR 416/12) bestätigt. Für dich bedeutet das konkret: Unabhängig von den Bestimmungen in deinem Mietvertrag bist du dazu verpflichtet, beim Auszug alle farbig gestalteten Wände in neutrale Farben zurückzuversetzen, um sie in einen allgemein akzeptablen Zustand zu bringen.

  • Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung bewohnbar zu halten, einschließlich Reparaturen und Renovierungen, wie in § 535 Abs. 1 BGB festgelegt. Du und dein Vermieter können jedoch eine eigene Vereinbarung treffen, dass du zu Mietbeginn renovierst, aber nur, wenn dies dich nicht erheblich benachteiligt. Das bedeutet für dich: Falls der Vermieter die Anfangsrenovierung auf dich abwälzt, darf er später keine Schönheitsreparaturen von dir verlangen, es sei denn, er bietet dir dafür eine finanzielle Entschädigung, wie z.B. einen Mietnachlass.

  • Wenn du einen Mietvertrag mit einer gültigen Renovierungsklausel hast und ausziehst, ohne zu renovieren, kannst du mit hohen Kosten konfrontiert werden. Der Vermieter darf sich in diesem Fall die Renovierungskosten, oft über die einbehaltene Kaution, zurückholen. Üblicherweise musst du die Wohnung besenrein, also frei von groben Verschmutzungen und Abfall, zurückgeben. Es ist aber wichtig, dass du vor dem Auszug deinen Mietvertrag genau prüfst, denn manche Verträge verlangen eine gründlichere Reinigung, und bei Unsicherheiten solltest du dich mit einem Mietrechtsexperten beraten.

  • Wenn du zu Mietbeginn die Wände streichst, um sie an deine Einrichtung anzupassen oder weil dir eine bestimmte Farbe gefällt, ist das deine Entscheidung. Diese Renovierung gilt als freiwillig, da sie nicht aufgrund einer vertraglichen Pflicht, sondern nach deinen eigenen Wünschen erfolgt. Für dich bedeutet das: Auch wenn du die Wohnung freiwillig renovierst, bist du nicht von der Pflicht zur Schönheitsrenovierung beim Auszug befreit, falls dein Mietvertrag eine entsprechende wirksame Klausel enthält.